Vermieter können nicht mehr länger steuerlich unbegrenzt von Leerständen profitieren, wenn sie sich nicht ausreichend um Vermietung bemühen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter stattdessen etwa Zugeständnisse bei der Miethöhe machen müssen.
http://www.hinzundkunzt.de/leerstand-wohnraum/
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